Beschreibung:
Schwere LKW mit:
- zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
- auch mit Anhänger mit max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Voraussetzung:
- Mindesalter: 21 JAHRE
- 18 JAHRE bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BkrFQG oder Berufsausbildung
- Vorbesitz erforderlich: JA, KLASSE B
- Beinhaltet Klasse: C1
- Geltungsdauer: BEFRISTET AUF 5 JAHRE
- Sehvermögen: AUGENÄRZTLICHES ZEUGNIS/GUTACHTEN
- Erste Hilfe: ERTSTE HILFE KURS
- Sonstige Unterlagen: ÄRZTLICHES ZEUGNIS