Beschreibung:

Schwere LKW mit:

  • zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
  • auch mit Anhänger mit max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Voraussetzung:

  • Mindesalter: 21 JAHRE
  • 18 JAHRE bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BkrFQG oder Berufsausbildung
  • Vorbesitz erforderlich: JA, KLASSE B
  • Beinhaltet Klasse: C1
  • Geltungsdauer: BEFRISTET AUF 5 JAHRE
  • Sehvermögen: AUGENÄRZTLICHES ZEUGNIS/GUTACHTEN
  • Erste Hilfe: ERTSTE HILFE KURS
  • Sonstige Unterlagen: ÄRZTLICHES ZEUGNIS