Ausbildungsfahrzeug der Klasse BA/BE
Ausbildungsfahrzeug der Klasse BA/BE
Ausbildungsfahrzeug der Klasse BA
Ausbildungsfahrzeug der Klasse BA

Beschreibung:

Kraftfahrzeuge (PKW und leichte LKW) mit:

  • ausschließlich mit Automatikgetriebe
  • bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die Kombination nicht 3.500 kg übersteigt

Voraussetzung:

  • Mindestalter: 18 JAHRE
  • 17 JAHRE –> Begleitetes Fahren (BF17) bis zu 18 Lebensjahr
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: L, AM
  • Geltungsdauer: UNBEFRISTET
  • Sehvermögen: SEHTEST
  • Erste Hilfe: KURS ÜBER LEBENSRETTENDE SOFORTMAßNAHMEN

Klasse B197

Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Ausbildung und Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er diese absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Was sind die Voraussetzungen für B197?

Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:

  • Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
  • Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
  • Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt

Gilt B197 auch im Ausland?

Ja. Die nationale Schlüsselzahl 197 dokumentiert lediglich, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Inhaber von Klasse B197 dürfen auch im Ausland Schaltfahrzeuge fahren.

Gibt es für andere Klassen Nachteile?

Ein entscheidender Nachteil der Neuregelung: Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung – das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere Wohnmobile. Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, sofern die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, muss die praktische Führerscheinprüfung zwingend auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden.