Beschreibung:

Kraftfahrzeuge (PKW und leichte LKW) mit:

  • bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die Kombination nicht 3.500 kg übersteigt

Voraussetzung:

  • Mindesalter: 18 JAHRE
  • 17 JAHRE –> Begleitetes Fahren (BF17) bis zu 18 Lebensjahr
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: L, AM
  • Geltungsdauer: UNBEFRISTET
  • Sehvermögen: SEHTEST
  • Erste Hilfe: KURS ÜBER LEBENSRETTENDE SOFORTMAßNAHMEN