Alles zur Behindertenausbildung

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Sie möchten, trotz körperlichen Einschränkungen, wieder selbständig Autofahren und wissen nicht, was Sie nun tun müssen und sind im Besitz der Füherscheinklasse B (PKW)?

Soll Ihr Fahrzeug umgebaut werden?

In dieser Reihenfolge kommen Sie an Ihr Ziel:

  • Sie senden uns Ihren Arztbericht per Email zu. Wir werden dieses Schreiben an die DEKRA Potsdam weiterleiten, so dass der, von der DEKRA bestellte Gutachter, mit Ihnen ggfs. einen Termin zur Erstellung eines vorläufigen Gutachten, vereinbaren kann.
  • Eine Kopie des vorläufigen Gutachtens senden Sie an info@fahrschule-beckmann.de, damit wir wissen, wie das Schulungsfahrzeug umgebaut werden muss.
  • Mit dem vorläufigem Gutachten gehen Sie zur Führerscheinbehörde (ggfs. reicht hier auch der Arztbericht) und beantragen den Führerschein mit den entsprechenden Schlüsselzahlen für den Fahrzeugumbau.
  • Sie vereinbaren mit unserer geschulten Fahrlehrerin Termine für Übungsfahrten auf dem umgebauten Fahrschulfahrzeug ( Audi Q5 ).
  • Nach entsprechenden Fahrstunden wird unsere Fahrlehrerin einen Termin zur Begutachtungsfahrt, mit dem entsprechennden Gutachter der DEKRA, vereinbaren.
  • Sie erhalten das Protokoll vom Gutachter und können nun zur Behörde gehen, um die entsprechnenden Schlüsselzahl eintragen zu lassen.

Nun steht dem Umbau Ihres eigenen Fahrzeuges nichts mehr im Weg. Wir empfehlen Ihnen:

                                                 https://www.reha-mobil.de

                                                 https://www.kadomo.de

                                                 https: //kirchhoff-mobility.com

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Sie haben noch keinen Führerschein und interessieren sich für die Ausbildung der Führerscheinklasse B bei uns?

So wäre der Ablauf:

Bevor Sie den Führerschein beantragen benötigen Sie ein vorläufiges Gutachten. Dieses wiederum muss von der Führerscheinbehörde in Auftrag gegeben werden. Das bedeutet:

  • Sie bringen zur Behörde für den Führerscheinantrag, Passbild, Sehtest, Bescheinigung 1. Hife-Kurs und Ihren Arztbrief, aus dem Ihre Einschränkungen ersichtlich sind, mit.
  • Die Behörde beantragt nun einen Termin bei dem, von der DEKRA Potsdam bestelltem Gutachter. Der Führerscheinantrag wird in dieser Zeit nicht weiterbearbeitet.
  • Sie melden sich in unserer Fahrschule an und besuchen den Theorieunterricht und lernen für die Theorieprüfung.
  • Sie erhalten einen Termin bei der DEKRA zur Erstellung eines vorläufigen Gutachtens.
  • Sie senden eine Kopie des Gutachtens per Email an die Fahrschule (Info@fahrschule-beckmann.de) und gehen mit dem Original zur Behörde. Nun wird der Führerscheinantrag weiter bearbeitet.
  • ….ganz regulär geht die Fahrschulausbildung weiter.
  • Zum Ende der praktischen Ausbildung wird der oder die Fahrlehrer*in einen Termin zur Begutachtungsfahrt mit dem DEKRA Gutachter vereinbaren. Das Ergbnis legen Sie, bzw. der Gutachter, der Behörde zum Eintrag vor.
  • …..weiter geht die Fahrschulausbildung und endet ganz regulär mit der praktischen Prüfung!

                                                   Für den Fahrzeugumbau s.o.