Beschleunigte Grundqualifikation Lkw gemäß BkrFQG

(Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz)

Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer unterliegt einer besonderen Ausbildung. Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung die jeder Kraftfahrer erwerben muss, der im gewerblichen Güterverkehr tätig sein möchte.
Diese Neuregelung gilt seit dem 10.09.2009 für alle Lkw Fahrer bzw.seit dem 10.09.2008 für alle Busfahrer.

Alle Kraftfahrer, die ab diesem Stichtag einen Lkw Führerschein erwerben möchten, also Fahrerlaubnisklasse C1/ C1E/ C/CE, muss zusätzlich den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch die Schlüsselzahl 95 seit Mai 2021 nicht mehr im Führerschein, sondern als Fahrerqualifikationskarte.

Die Schlüsselzahl 95 (jetzt Fahrerqualitätsnachweis FQN) und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güterverkehr erhalten Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation. Diese Schulung umfasst 140 Unterrichtseinheiten theoretische und praktische Ausbildung.
Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen. Bei dieser Schulung gibt es keine Möglichkeit die Prüfung in einer anderen Sprache abzulegen.

Nächster Termin für die BGQ: 06.11.2023 bis 01.12.2023